Unser Schul-ABC ist ein übersichtliches Nachschlagewerk für alle, die sich schnell und unkompliziert über wichtige Begriffe, Abläufe und Regelungen an unserem Bildungszentrum informieren möchten. Von A wie „Abmeldung“ bis Z wie „Zeugnis“ finden Sie hier verständlich erklärte Stichworte rund um den Schulalltag. Besonders für neue Schülerinnen und Schüler, Eltern sowie Interessierte bietet das Schul-ABC eine hilfreiche Orientierung und beantwortet viele häufige Fragen auf einen Blick.
UNSER SCHUL-ABC
A/Ä
AKTUELLE TERMINE
Aktuelle Termine finden Sie auf unserer Homepage. Den Ferienplan für das Schuljahr aktuelle bzw. folgende Schuljahr finden Sie hier.
ALLERGIEN
-> siehe Unverträglichkeiten
ÄNDERUNG VON PERSÖNLICHEN DATEN
Bitte informieren Sie Sekretariat und Klassenlehrkraft umgehend per E-Mail, wenn sich Telefon, Mailadresse, Anschrift oder persönliche Verhältnisse ändern.
ANSPRECHPARTNER
-> siehe Kommunikationswege
ANSTECKENDE KRANKHEITEN (Z.B. AUCH LAUSBEFALL, KINDERKRANKHEITEN)
Bitte informieren Sie die Schule sofort bei ansteckenden Krankheiten oder Lausbefall.
Die Wiederzulassung richtet sich nach den Vorgaben des Infektionsschutzes; je nach Fall kann eine ärztliche Bestätigung erforderlich sein. Eine Übersicht über meldepflichtige Krankheiten finden sie hier. Manche Krankheiten können ein Risiko für ungeborene Kinder darstellen. Bitte melden Sie solche Krankheiten proaktiv im Sekretariat, damit wir Schwangeren und Ihren Kindern und Jugendlichen den notwendigen Schutz gewähren können.
ARBEITSMITTEL
Jede Schülerin und jeder Schüler hat täglich ihre bzw. seine notwendigen Arbeitsmaterialien vollständig und einsatzbereit dabei, um startklar für den Unterricht zu sein (gespitzte Stifte, Lineal, Hefte, …). Um welche Gegenstände es sich handelt sehen Sie für die Bodensee-Schule St. Martin im Logbuch auf S. 13.
AUFENTHALT IM SCHULHAUS
Das Schulhaus ist von 7.30 Uhr bis 16.30 Uhr geöffnet. Die Aufsicht beginnt 15 Minuten vor dem Unterricht. Schülerinnen und Schüler, die vor Unterrichtsbeginn in der Schule sind, begeben sich in ihr Klassenzimmer und beginnen leise mit ihrer Arbeit. Bei Fachunterricht warten die Kinder leise vor den Fachräumen. Diese dürfen erst nach Aufforderung der Lehrkraft betreten werden.
AUFNAHMEANTRAG
-> siehe Schulanmeldung
B
BEURLAUBUNG/ BEFREIUNG/ VERHINDERUNG
Generell gilt die Schulbesuchspflicht. Bei Verhinderung, etwa durch Krankheit, Schwangerschaft oder Entbindung, muss die Schülerin bzw. der Schüler unverzüglich entschuldigt werden. Bei Krankmeldungen unmittelbar vor oder nach Ferienabschnitten oder bei Brückentagen kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung verlangt werden.
Die Schulbesuchsverordnung sieht nur wenige Anlässe für die Beurlaubung bzw. Befreiung einer Schülerin bzw. eines Schülers vor. Eltern stellen frühzeitig schriftlich einen formlosen Antrag mit Nennung des Zeitraumes und des konkreten Grundes. Bei einer Dauer bis zu zwei Tagen in den Klassen 1 bis 10, bzw. bis zu einer Dauer von einem Tag ab Klasse 11 entscheidet die Klassenlehrkraft. Im Zweifel, bei mehr als zwei beantragten Tagen oder bis zu 2 Tage unmittelbar vor oder einem Ferienabschnitt, entscheidet die Schulleitung.
Beurlaubungen für eine Reise außerhalb der Ferienzeiten werden grundsätzlich nicht gewährt.
Für die Befreiung vom Ganztagesbetrieb gelten folgende Regelungen.
BESCHRIFTEN VON GEGENSTÄNDEN
Bitte beschriften Sie Kleidung und Gegenstände (z. B. Jacken, Trinkflaschen, Sportbeutel), damit Fundsachen zugeordnet werden können werden.
BUSFAHRKARTEN
Buskinder benötigen eine Busfahrkarte. Nähere Informationen von BODO zu Freizeit- und Ferienregelung, sowie zur "eCard Schule" finden Sie hier.
BUSPATEN
Die neuen Erstklässlerinnen und Erstklässler werden in den ersten Schulwochen (bis zu den Herbstferien) von Schülerinnen und Schülern der 8. Klasse zum 14 Uhr-Bus begleitet.
In den ersten beiden Wochen des Schuljahres besteht die Möglichkeit, als Elternteil eine Buspatenschaft zu übernehmen und die Kinder im Bus zu begleiten. Wenn Sie hier Interesse haben, melden Sie dies bitte im Sekretariat an.
BUSPLÄNE
Die aktuellen Busfahrpläne finden Sie hier.
E
ELTERNARBEIT
Schule und Elternhaus bilden eine Erziehungs- und Bildungspartnerschaft. Gemeinsam wollen wir das Beste für Ihre Kinder. Daher ist es wichtig, dass Sie bei Fragen und Wünschen den direkten Kontakt mit den entsprechenden Personen suchen, damit wir den besten Weg finden können. Bitte beachten Sie hierzu auch die Kommunikationswege.
ELTERNNACHRICHT
-> siehe Kommunikationsmöglichkeiten
ENTSCHULDIGUNG
-> siehe Beurlaubung/ Befreiung/ Verhinderung
F
FAHRRAD, ROLLER UND INLINESKATES
In den Schulgebäuden und auf dem gesamten Pausenhof ist Radfahren, Rollerfahren und Inlineskaten verboten. Darüber hinaus gelten folgende Regeln:
- Fahrräder, Roller, Longboards und Inlineskates dürfen nicht mit in die Schulgebäude genommen werden.
- Fahrräder müssen der Straßenverkehrsordnung entsprechen. Die Polizei rät: Erst nach bestandener Fahrradprüfung sollten Kinder allein mit dem Fahrrad unterwegs sein.
- Fahrräder und Roller müssen am Fahrradständer neben dem Parkplatz abgeschlossen werden.
FERIENPLAN
-> Siehe Aktuelle Termine
FUNDSACHEN
Fundsachen werden im Vorraum der Sporthalle gesammelt. Vor dem Schulfest und am Elternsprechtag werden die Fundsachen im Eingangsbereich ausgelegt, sodass Sie nochmals die Möglichkeit haben, vermisste Gegenstände zu finden und mitzunehmen. Im Anschluss werden nicht abgeholte Fundsachen entsorgt. Gefundene Wertsachen werden im Sekretariat deponiert.
G
GANZTAG
Die Bodensee-Schule St. Martin ist eine verbindliche Ganztagsschule ab der dritten Klasse. Dies bedeutet, dass unsere Schülerinnen und Schüler an den Tagen Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag verpflichtend die Schule bis 15.45 Uhr besuchen. Befreiungen sind nur in Ausnahmefällen möglich.
Die Jahrgänge 1 und 2 haben die Möglichkeit das Ganztagsangebot nach Unterrichtsende flexibel bis 15.45 Uhr zu buchen.
Ab dem Schuljahr 2026/2027 endet das Ganztagsangebot für die Schülerinnen und Schüler der Klasse 1 an den Tagen Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag verbindlich um 13.55 Uhr. Zusätzlich ist das Ganztagsangebot bis 15.45 Uhr möglich. Ab dem Schuljahr 2027/2028 gilt diese Regelung für Klasse 1 und 2.
Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, das Ganztagsangebot der Grundschule flexibel bis 15.45 Uhr zu buchen.
Der Ganztag umfasst das Mittagessen, die Mittagsfreizeit und die zahlreichen Freizeitgruppen. Zudem bietet er ein erweitertes Bildungsangebot in den Arbeitsgruppen und die Berufsbegleitung in der Sekundarstufe 1. Die Schulsozialarbeit sowie die Schulbegleitung sind ebenfalls wichtige Säulen des Ganztagsbereichs.
GARDEROBE
Jacken, Mäntel und Sportsachen werden auf den Kleiderhaken abgelegt. Dies gilt auch im Speisesaal.
GEBURTSTAG IHRES KINDES
An diesem besonderen Tag können Sie gerne eine Kleinigkeit für die Mitschülerinnen und Mitschüler mitbringen. Bitte bringen Sie keine Torten oder ungeschnittene Kuchen mit in die Schule. Besser ist Fingerfood, das die Schülerinnen und Schüler gut in der Hand halten können.
H
HAUSAUFGABEN
Ein Großteil des Lernens findet in den Klassen 1 bis 10 in der Schule statt. Dennoch kann es notwendig sein, dass Schülerinnen und Schüler auch zuhause Aufgaben fertigstellen oder Dinge vorbereiten und üben müssen. Dies gilt insbesondere für die Klassenstufen 1 und 2, wo noch kein verbindlicher Ganztag stattfindet und mittwochs. Begleiten Sie dabei Ihr Kind bzw. Ihren Jugendlichen bei Bedarf je nach Alter, Reife und Fähigkeiten.
Im Beruflichen Gymnasium wird die Erledigung der Hausaufgaben sowie die Vor- und Nachbereitung des Unterrichts vorausgesetzt.
HAUSSCHUHE
In den Klassen 1-4 tragen alle Schülerinnen und Schüler Hausschuhe. Sind keine Hausschuhe vorhanden, muss die Schülerin bzw. der Schüler die Turnschuhe anziehen.
I
ISERV
IServ ist unsere Schulplattform. Weitere Informationen finden Sie unter "Kommunikationsmöglichkeiten".
K
KOMMUNIKATIONSMÖGLICHKEITEN
Für allgemeine Fragen erreichen Sie das Sekretariat unter 07541/ 9216-0. Die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der jeweiligen Bereiche finden Sie auf den dortigen Seiten der Homepage.
Lehrkräfte erreichen Sie in den Klassenstufen 1 bis 10 über Mail oder Elternnachricht. Zur Anmeldung und Nutzung von Elternnachricht kommen Sie hier.
Informationen und Newsletter für die Klassen 11-13 erhalten Sie über IServ-Elternbriefe, die Kommunikation erfolgt via Mail. Alle Schülerinnen und Schüler erhalten mit Beginn der Schulzeit bei uns schulinterne Mailadressen.
Uns ist sehr wichtig, dass wir nicht übereinander, sondern ganz direkt miteinander reden. Daher wünschen wir für die Bodensee-Schule St. Martin folgende Kommunikationswege.
KRANKMELDUNGEN
Kann eine Schülerin oder ein Schüler den Unterricht krankheitsbedingt nicht besuchen, ist die Schule bis spätestens 8.00 Uhr am Tag der Abwesenheit zu informieren.
Für die Klassen 1 bis 10 erfolgt dies ausschließlich über Elternnachricht, für die Klassen 11 bis 13 ausschließlich über WebUntis. So werden alle Beteiligten automatisch informiert. Der digitale Eintrag reicht als Entschuldigung im Sinne der Schulbesuchsverordnung aus.
Arzttermine sind durch eine entsprechende Bescheinigung nachzuweisen, die innerhalb von zwei Schultagen bei der Klassenleitung vorzulegen ist.
Bei Auffälligkeiten kann von der Klassenlehrkraft oder von der Sportlehrkraft ein ärztliches Attest für Folgemeldungen verlangt werden.
Für Krankmeldungen unmittelbar vor und nach einem Ferienabschnitt oder Brückentagen kann von der Schule ein Attest eingefordert werden.
L
LAUSBEFALL
-> siehe Ansteckende Krankheiten
LEBENSRAUM SCHULE
Wir verstehen unsere Schule als Lebensraum, in dem man sich wohlfühlen soll. Wir helfen daher alle gemeinsam mit, dass dieser Raum lebens- und liebenswert gestaltet ist. Dazu gehört auch, dass wir uns alle für das gesamte Schulgebäude verantwortlich fühlen und diesen Ort als schönen Ort gestalten. Wir gehen mit Ressourcen wie Wasser, Strom oder Gegenständen sorgsam um. Wir achten darauf, dass kein Müll herumliegt.
LOGBUCH
Die Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 10 führen ein Logbuch, in dem die tägliche Arbeit sowie wichtige Informationen notiert werden. Das Logbuch wird am Ende jeder Schulwoche von Lehrkraft, Schülerin bzw. Schüler und Eltern unterschrieben.
M
MITTAGESSEN
Alle wichtigen Informationen zum Mittagessen finden Sie hier. Die Regeln für das Mittagessen finden Sie hier.
MFZ
In der MFZ (Mittagsfreizeit) bewegen sich die Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 10 frei im Schulhaus und können verschiedene Angebote nutzen. In definierten Fluren können sie sich in ruhiger Atmosphäre im Klassenzimmer aufhalten. Diese werden jeweils bekannt gegeben. In der MFZ darf ab Klasse 2 der Waldspielplatz unter Aufsicht genutzt werden. Ab Klasse 8 dürfen die Schülerinnen und Schüler mit Einverständnis der Eltern das Schulgelände verlassen. Um 13.50 Uhr gehen die Schülerinnen und Schüler zu den Räumlichkeiten, in denen ihr Nachmittagsprogramm (Unterricht, FG, …) stattfindet. Die gelten Regelungen für Pausen und den Waldspielplatz finden Sie hier.
MOBILE KOMMUNIKATIONSMITTEL (WIE BSPW. HANDY, SMARTWATCH, ETC.)
Digitale mobile Endgeräte (Smartphones, Tablets, Wearables, o.Ä.) sind auszuschalten oder in den Flugmodus zu setzen und ablenkungsfrei zu verwahren. Smartwatches dürfen ausschließlich als Uhr getragen werden. Es können auf eigene Verantwortung die „Handyhotels“ in den Klassenzimmern der Stufen 5 bis 10 verwendet werden. Die Nutzung ist nur mit Lehrkrafterlaubnis oder bei medizinischer Notwendigkeit gestattet. Bei wiederholtem Verstoß wird das Gerät eingezogen.
Die Nutzungsordnungen für die Bodensee-Schule St. Martin sowie das Berufliche Gymnasium St. Martin finden Sie hier.
P
PAUSENREGELN
Die während der Pause geltenden Regeln finden Sie hier.
POSTMAPPE/ ELTERNMAPPE
Neben dem Logbuch ist die Elternmappe für die Klassen 1 bis 10 ein wichtiges Kommunikationsinstrument. Rückmeldeabschnitte oder Elternbriefe, die nicht über Elternnachricht versandt werden, finden sich in dieser Mappe.
R
RAUCHERREGELUNG
Das Rauchen ist für alle Personen auf dem gesamten Schulgelände und während schulischer Veranstaltungen nicht gestattet. Die bei Verstößen greifenden Maßnahmen finden Sie hier.
S
SCHULANMELDUNG/ AUFNAHMENANTRAG
Hier finden Sie die Anmeldeformulare für die Schulanmeldung für die Klassen 1-10, sowie für das Berufliche Gymnasium.
SCHULBESUCHSVERORDNUNG
-> Siehe Befreiung/ Beurlaubung
SCHULBÜCHER/ MATERIALIEN
Bücher, welche von der Schule leihweise überlassen werden, müssen eingebunden und beschriftet werden. Bis einschließlich Klasse 10 wird der Ersteinband von der Schule besorgt und über das Materialgeld abgerechnet. Schuleigene Materialien, die verloren gehen, beschädigt oder verschmutzt werden, müssen ersetzt werden.
SCHULWEGEPLAN
Damit die Kinder und Jugendlichen auch selbstständig sicher in die Schule gehen können, gibt es diesen Schulwegeplan auf dem sichere Schulwege verzeichnet sind.
SELBSTSTÄNDIGKEIT DER SCHÜLERINNEN UND SCHÜLER
Kinder und Jugendliche wollen selbstständig werden. Bitte unterstützen Sie Ihre Kinder und Jugendlichen dabei. Dazu gehört, dass alle Schülerinnen und Schüler ab der Eingangstür alleine zum Klassenzimmer gehen.
SPORT- UND SCHWIMMUNTERRICHT
Hier finden Sie die Regeln, die für den Sportunterricht gelten.
Für das Schwimmen finden Sie dort auch die Briefe mit weiteren Hinweise für Klasse 2 und Klasse 5.
U
UNTERRICHTSZEITEN
Die Lehrkräfte gehen vor der jeweiligen 1. Stunde 15 Minuten vorher in die Klassen und empfangen die Schülerinnen und Schüler.
Grundschule:
| 8.00 Uhr | Beginn der 1. Stunde |
| 8.45 Uhr | Beginn der 2. Stunde |
| 11.45 – 12.40 Uhr | Mittagessen der Klassen 1 bis 10 |
| 12.30 Uhr | Schulbus am Mittwoch |
| 13.55 Uhr | Ende der MFZ |
| 14.00 Uhr | Schulbus für Klasse 1 und 2 außer mittwochs |
| 15.50 Uhr | Schulbus außer mittwochs |
Sekundarstufe 1:
| 8.00 Uhr | Beginn der 1. Stunde |
| 11.55 – 13.10 Uhr | Mittagessen der Klassen 1 bis 10 |
| 12.30 Uhr | Schulbus am Mittwoch |
| 13.55 Uhr | Ende der MFZ |
| 14.00 Uhr | Schulbus für Klasse 1 und 2 außer mittwochs |
| 15.50 Uhr | Schulbus außer mittwochs |
Berufliches Gymnasium:
| 8.00 Uhr | Beginn der 1. Stunde |
| 9.30 - 9.50 Uhr | große Pause |
| 13.00 - 13.30 Uhr | Mittagspause der Klassen 11 bis 13 |
| 16.30 Uhr | Ende der 10. Stunde |
UNVERTRÄGLICHKEITEN
Schülerinnen und Schüler, die an einer Allergie oder Unverträglichkeiten leiden, müssen unter Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung der Klassenleitung gemeldet werden. Über evtl. notwendige Maßnahmen muss diese schriftlich informiert werden. Erdnüsse oder erdnusshaltige Lebensmittel sind in der Schule wegen hohem Allergierisiko nicht erlaubt.
Bei besonderen Allergien oder Lebensmittelunverträglichkeiten kann die Schülerin bzw. der Schüler nach Rücksprache mit der Klassenleitung (Klassen 1 bis 10) bzw. der Küche (Klassen 11 bis 13) ein eigenes Mittagessen mitbringen und bei Bedarf in der Küche aufwärmen lassen.
V
VERSÄUMTER UNTERRICHTSSTOFF
Versäumt eine Schülerin bzw. ein Schüler Unterricht, muss sie bzw. er den verpassten Unterrichtsstoff in angemessener Zeit nacharbeiten. Dazu fragen sie eigeninitiativ bei Mitschülerinnen und Mitschülern oder den jeweiligen Lehrkräften nach.
VESPER / BROTZEIT
Gesundheitsbewusste Erziehung ist uns wichtig. Daher bitten wir Sie, dass Sie Ihrem Kind oder Jugendlichen keine Süßigkeiten oder Süßgetränke mit in die Schule geben. Wir empfehlen ein ausgewogenes Pausenbrot mit Obst oder Gemüse und Wasser oder ungesüßten Tee als Durstlöscher.
VORZEITIGES VERLASSEN DER SCHULE
Verlässt eine Schülerin oder ein Schüler der Klassenstufen 11 bis 13 die Schule vorzeitig, ist eine persönliche Abmeldung bei der Lehrkraft erforderlich, die den Unterricht in der vorangegangenen oder nachfolgenden Stunde erteilt. Der Eintrag der Abwesenheit im schulischen Verwaltungssystem erfolgt in diesem Fall durch die Schule.